Oberlandesgericht Hamburg
Virtuelle Führung
Entdecken Sie den historischen Justizbau als Teil des „Justizforums“ am Sievekingplatz.
Hier startenDas Hamburger Denkmalschutzgesetz trat am 1. Januar 1921 in Kraft und war ein bedeutsamer Meilenstein für die weitere Entwicklung der Stadt. Der historische Beschluss, der maßgeblich auf die Initiative engagierter Hamburger Bürger zurückging, gibt seit nunmehr 100 Jahren den Rahmen vor, in dem die Stadt nachhaltig entwickelt und ihr baukulturelles Erbe bewahrt wird.
Die vielfältige Hamburger Denkmallandschaft reicht vom einzelnen Grenzstein bis zur großen Wohnsiedlung. Dabei ist jedes Baudenkmal grundsätzlich als Ganzes erhaltens- und schützenswert – d. h., mitsamt Fassade, Dach, innerer Grundriss-Struktur und baufester Ausstattung, zumindest, soweit diese gemeinsam mit dem Gebäude eine Einheit von Denkmalwert bildet.
Auch ein Garten kann Denkmal oder Teil des Denkmals sein, und gerade scheinbar unbedeutende Details wie z. B. Tür- und Fenstergriffe können die Aussagekraft des Denkmals in der Gesamtheit prägen. Alle diese Aspekte gilt es bei der Instandhaltung, Sanierung und Modernisierung historischer Bauwerke zu beachten.
Hamburgs Baudenkmäler besitzen eine baukünstlerische, (stadt-, wirtschafts- oder sozial-)geschichtliche, städtebauliche oder auch wissenschaftliche Bedeutung. Es ist im Interesse der Allgemeinheit, diese zu bewahren, damit sie auch in Zukunft die Baugeschichte eines Ortes, geschichtliche Ereignisse und Entwicklungen sowie architektonisch-künstlerische Ausdrucksweisen dokumentieren und zu den einzigartigen, charakteristischen Eigenarten des Stadtbildes beitragen.
Bei allen Maßnahmen an denkmalwürdigen Gebäuden müssen Substanz und Erscheinungsbild möglichst weitgehend erhalten bleiben, um den Denkmalwert nicht zu vermindern. Reparatur und, wenn nötig, Ergänzung haben daher immer Vorrang vor Erneuerung.
Generell gilt: Wesentlich für alle Planungen ist zunächst eine genaue Kenntnis der ursprünglichen Substanz und ihrer Veränderungen, Schädigungen und der Schadensursachen. Im besten Fall werden diese kartiert und beispielsweise in einem Raumbuch festgehalten, um eine gute Grundlage für die Planung nachhaltiger, denkmalgerechter Maßnahmen zu schaffen.
Wir widmen uns verantwortungsvoll dem Schutz und Erhalt der uns anvertrauten Bauten und arbeiten dafür bei allen Sanierungen und Modernisierungen eng mit dem Denkmalschutzamt der Freien und Hansestadt Hamburg zusammen.
Die meisten in unserem Besitz befindlichen oder von uns verwalteten Bauten dienten ehemals der Versorgung der städtischen Bevölkerung und sind Eigentum des Staates. Eine besondere Kategorie stellen die kommunalen Bauten für kulturelle Zwecke dar. Sie alle stehen unter Denkmalschutz, um (mit Ausnahmen) die Erinnerung an ihre Bedeutung im städtischen Gefüge zum Wohle der Allgemeinheit aufrechtzuerhalten.
Ihr Erhalt und ihre Pflege sind eine Aufgabe der öffentlichen Hand. Das gilt auch für die Bauten der dritten Kategorie, die hauptsächlich Gebäude umfasst, die aus Privatbesitz oder z. B. aus den Händen des Militärs von der Stadt Hamburg übernommen wurden und in ihrer zeitgeschichtlichen Bedeutung wichtige Bestandteile des kulturellen Erbes darstellen.
Zu den Versorgungsbauten zählen Bahnhöfe (Verkehrsbauten), Feuerwehrwachen, Gerichte Krankenhäuser, Markthallen, Polizeiwachen, Schulen sowie Hochschulen, aber auch technische Versorgungsbauten und Verwaltungsgebäude. Die Kulturbauten gliedern sich in Bücherhallen, Häuser der Jugend, Museumsgebäude sowie Theater und Kinos. Die Übernahmen wiederum setzen sich aus Bürogebäuden, Bunkern, Fabriken, Kasernen sowie Lokalen bzw. Verkaufs- und Versammlungsstätten sowie Villen und Wohngebäuden zusammen.
Entdecken Sie den historischen Justizbau als Teil des „Justizforums“ am Sievekingplatz.
Hier startenEntdecken Sie das ehemalige „England-Terminal“ in der Van-der-Smissen-Straße 1–4.
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