Denkmalschutz

Bestandserhalt für die Stadt und Verantwortung für Hamburgs Bauten

Das Hamburger Denkmalschutzgesetz trat am 1. Januar 1921 in Kraft und war ein bedeutsamer Meilenstein für die weitere Entwicklung der Stadt. Der historische Beschluss, der maßgeblich auf die Initiative engagierter Hamburger Bürger zurückging, gibt seit nunmehr 100 Jahren den Rahmen vor, in dem die Stadt nachhaltig entwickelt und ihr baukulturelles Erbe bewahrt wird.

 

Einer unserer wichtigsten Aufträge: Schützenswertes umfassend erhalten

Die vielfältige Hamburger Denkmallandschaft reicht vom einzelnen Grenzstein bis zur großen Wohnsiedlung. Dabei ist jedes Baudenkmal grundsätzlich als Ganzes erhaltens- und schützenswert – d. h., mitsamt Fassade, Dach, innerer Grundriss-Struktur und baufester Ausstattung, zumindest, soweit diese gemeinsam mit dem Gebäude eine Einheit von Denkmalwert bildet.

Auch ein Garten kann Denkmal oder Teil des Denkmals sein, und gerade scheinbar unbedeutende Details wie z. B. Tür- und Fenstergriffe können die Aussagekraft des Denkmals in der Gesamtheit prägen. Alle diese Aspekte gilt es bei der Instandhaltung, Sanierung und Modernisierung historischer Bauwerke zu beachten.

 

Bewahrung von Baudenkmälern als Ausdruck und Zeugnis von Hamburgs Stadtgeschichte

Hamburgs Baudenkmäler besitzen eine baukünstlerische, (stadt-, wirtschafts- oder sozial-)geschichtliche, städtebauliche oder auch wissenschaftliche Bedeutung. Es ist im Interesse der Allgemeinheit, diese zu bewahren, damit sie auch in Zukunft die Baugeschichte eines Ortes, geschichtliche Ereignisse und Entwicklungen sowie architektonisch-künstlerische Ausdrucksweisen dokumentieren und zu den einzigartigen, charakteristischen Eigenarten des Stadtbildes beitragen.

 

Erhalt von Substanz und Erscheinungsbild sowie Kartierung baulicher Veränderungen

Bei allen Maßnahmen an denkmalwürdigen Gebäuden müssen Substanz und Erscheinungsbild möglichst weitgehend erhalten bleiben, um den Denkmalwert nicht zu vermindern. Reparatur und, wenn nötig, Ergänzung haben daher immer Vorrang vor Erneuerung.

Generell gilt: Wesentlich für alle Planungen ist zunächst eine genaue Kenntnis der ursprünglichen Substanz und ihrer Veränderungen, Schädigungen und der Schadensursachen. Im besten Fall werden diese kartiert und beispielsweise in einem Raumbuch festgehalten, um eine gute Grundlage für die Planung nachhaltiger, denkmalgerechter Maßnahmen zu schaffen.

 

Denkmalgeschützte Gebäude unter unserer Obhut

Wir widmen uns verantwortungsvoll dem Schutz und Erhalt der uns anvertrauten Bauten und arbeiten dafür bei allen Sanierungen und Modernisierungen eng mit dem Denkmalschutzamt der Freien und Hansestadt Hamburg zusammen.


Schutz und Erhalt ehemaliger Versorgungs- und Kulturbauten sowie übernommener Bauten

Die meisten in unserem Besitz befindlichen oder von uns verwalteten Bauten dienten ehemals der Versorgung der städtischen Bevölkerung und sind Eigentum des Staates. Eine besondere Kategorie stellen die kommunalen Bauten für kulturelle Zwecke dar. Sie alle stehen unter Denkmalschutz, um (mit Ausnahmen) die Erinnerung an ihre Bedeutung im städtischen Gefüge zum Wohle der Allgemeinheit aufrechtzuerhalten.

Ihr Erhalt und ihre Pflege sind eine Aufgabe der öffentlichen Hand. Das gilt auch für die Bauten der dritten Kategorie, die hauptsächlich Gebäude umfasst, die aus Privatbesitz oder z. B. aus den Händen des Militärs von der Stadt Hamburg übernommen wurden und in ihrer zeitgeschichtlichen Bedeutung wichtige Bestandteile des kulturellen Erbes darstellen.


Die vollständige Bandbreite an historisch bedeutsamen Gebäuden

Zu den Versorgungsbauten zählen Bahnhöfe (Verkehrsbauten), Feuerwehrwachen, Gerichte Krankenhäuser, Markthallen, Polizeiwachen, Schulen sowie Hochschulen, aber auch technische Versorgungsbauten und Verwaltungsgebäude. Die Kulturbauten gliedern sich in Bücherhallen, Häuser der Jugend, Museumsgebäude sowie Theater und Kinos. Die Übernahmen wiederum setzen sich aus Bürogebäuden, Bunkern, Fabriken, Kasernen sowie Lokalen bzw. Verkaufs- und Versammlungsstätten sowie Villen und Wohngebäuden zusammen.

Tag des offenen Denkmals

Jährlich stattfindende Veranstaltungen zu Hamburgs historischer Baukultur

Erleben Sie einmal im Jahr Hamburgs Baugeschichte mit Führungen, Rundgängen und kulturellen Veranstaltungen in normalerweise nicht öffentlich zugänglichen Baudenkmälern und lassen Sie sich für das historische Flair der vielfältigen Hamburger Denkmallandschaft begeistern.

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