Submission:
Ausführungsfristen:
Einzelfristen:
Nachträgliches Verlegen von Grundleitungen für die Freianlagen spätestens bis zum 01.03.2028.
Einzelfristen für den Ausführungsbeginn einzelner Leistungen am Leistungsort spätestens am 11.01.2027.
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AusschreibungsunterlagenStand: 26.08.2026
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